Antragsberechtigt für eine ISIC sind:
Personen ab 12 Jahren, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft:
- Student/innen, die eine staatliche oder private Hochschule mit einem Mindestaufenthalt von 6 Monaten und mind. 15 Wochenstunden besuchen.
- Schüler/innen, die eine Schule der Sekundarstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule ab der 5. Klasse, Handelsschule oder berufsbildende Schule, private anerkannte Ausbildungsinstitution) besuchen.
- Personen, die in einer Berufsausbildung/ Lehre stehen und eine Berufsschule besuchen.
Weiterhin berechtigt sind:
- Beurlaubte Studierende mit Immatrikulationsbescheinigung
- Schüler/innen eines Studienkolleg nur mit Immatrikulationsbescheinigung
- Doktorand/innen nur mit Immatrikulationsbescheinigung
- Referendar/innen (Teil einer zweiphasigen akademischen Ausbildung)